Unangekündigte Kassen-Nachschau ab 1.1.2018
Ab dem 1.1.2018 ist es soweit: Dann haben die Finanzämter ein neues Instrument, um Selbstständige und Betriebe noch engmaschiger zu prüfen: Die sogenannte Kassen-Nachschau. Alle, die Bareinnahmen haben und deshalb eine Kasse führen müssen ab dann mit einer solchen unangemeldeten Prüfung (Nachschau) rechnen, da hier die Prüfer immer mit Unregelmäßigkeiten und vermuten, also Schwarzgeld.
Da eben eine solche Kassen-Nachschau ohne Ankündigung erfolgen kann heißt das für Kunden mit Kassenführung, das Sie diese noch strenger führen sollten als bislang und Ihre Richtlinien Tag für Tag strengen einhalten, damit die Prüfer jederzeit kommen können ohne Ihnen etwas zu finden.
Wir empfehlen mit Ihrem Steuerberater zusammen noch einmal folgendes zu prüfen:
- Sind alle Unterlagen zusammen wie Programmierung der Kasse, Protokolle, Einsatzprotokolle, Programmierprotokolle, Kassenberichte
- Welche Angaben auf Ihren Z-Bon gehören und auf die normalen Bons
- Wir empfehlen schon jetzt immer einen Bon auszudrucken, auch wenn es ggf. erst 2020 Pflicht werden sollte
- Gibt es Sicherungen Ihrer Kasse und der Journale (Archiv)
- Werden Einlagen und Entnahmen richtig verbucht
- Sind Kartenbuchungen in der Kasse zu sehen
- Sind Ihre Mitarbeiter geschult
- Gibt es Verfahrensanweisungen
All das sind wichtig Dinge, und vielleicht fällt Ihrem Steuerberater noch mehr ein. Gerne können auch wir Sie als Kunden zusätzlich einmal unsere Checklisten mit Ihnen durchgehen. Rechtssicherheit kann natürlich nur ein Steuerberater bieten – wir eher unsere Erfahrung.