Jetzt noch schnell eine Zeiterfassung einführen, denn ab 1.1.2015 gibt es den Mindestlohn!

Wie wir alle wissen, gibt es ab dem 1.1.2015 – teilweise mit Übergängen bis zum 1.1.2017 den flächendeckenden Mindestlohn. Hierzu hat der DGB auch eine sehr informative Webseite gestaltet. Für Unternehmer bedeutet das nun aber nicht nur, dass ggf. Tarife angepasst werden müssen, sondern auch, daß eventuell nachgewiesen werden muss, daß der Mindestlohn eingehalten wird.

Zuständig für die Kongrollen ist die FKS, die beim Zoll angesiedelt ist und sich mit den Branchenmidestlöhnen bereits auskennt. In Betrieben mit Betriebsräten soll auch dieser sich für die Einhaltung zuständig fühlen. Arbeitgebern, die den Mindestlohn nicht einhalten drohen hohe geldbußen, eventuell der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Auftäge sowie Nachforderungsansprüche der Sozialversicherungsträger. All das kann also richtg teuer werden.

Auch wenn in den Papieren ein Mindestlohn verankert ist und der Papiertieger seine Pflicht getan hat, stellt sich die Frage ob von seinen Arbeitnehmern nicht unentgeltliche Überstunden gefordert werden und so dann doch wieder der Mindestlohn unterschritten wird.

Mittels eines Zeiterfassungssystems kann der Arbeitgeber schnell nachweisen, dass er nicht gegen diese Auflagen verstößt. Der Mitarbeiter wird angewiesen so seine festen oder aber auch flexiblen Arbeitszeiten zu erfassen. Für die Kontrolleure hat man schnell einen Beleg.

Für geringfügig Beschäftigte ( sogenannte Minijobber) muss der Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und zwei Jahre lang aufbewahren. Ebenfalls gilt für die folgenden Branchen gilt die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht: (Quelle: BGBI, Informationen des Bundesministeriums der Justiz)

  • Baugewerbe,
  • im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • im Personenbeförderungsgewerbe,
  • im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • im Schaustellergewerbe,
  • bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • im Gebäudereinigungsgewerbe,
  • bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • in der Fleischwirtschaft,

Das alles per Papier zu machen geht zwar, aber wie immer dauert es lange die richtigen Dokumente schnell zur Hand zu haben.

Wir empfehlen daher allen unseren Kunden zu schauen, ob sie nicht einfach ein kleines Zeiterfassungssystem anschaffen. Sie haben die Übersicht – eine gute Kontrolle und vor allem einen Nachweiß über die Einhaltung dieses wichtigen Gesetzes!

Wer ein günstiges Angebot haben möchte, kann zum einen in unseren Shop schauen, aber auch gerne anrufen!

http://www.karley.de/rfid_technik/zeiterfassung_scm

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