Kassensysteme 2017, 2018, 2020, 2022?

Seit Jahresbeginn 2017 dürfen nur elektronische Kassen genutzt werden, die jede Einzelbewegung aufzeichnen und zehn Jahre unveränderbar Speichern. Tagessummen (x – / Z-Bons) sind täglich zu sichern und in maschinell lesbarer Form zu archivieren. Doch während man nun gerade umstellte sind schon wieder Gesetzesänderungen im Gespräch, so das 2020 oder zum 1.1.2022 wieder neue Anforderungen notwendig sind. 2020 geht es um die Unveränderlichkeit der Daten. Das BSI soll dazu bis Mitte 2017 festlegen wie diese Unveränderlichkeit hergestellt werden muss. Denkbar sind verschlüsselte Speichersticks. Da nun gerade erst die eine Regelung in Kraft trat, wird dem der aktuell eine neue Kasse anschuf in Aussicht gestellt, dass diese Kassen bis 2021 genutzt werden dürfen.. Einige Kassen werden hoffentlich auch bis dahin nachrüstbar sein, so dass diese die neuen Anforderungen gerecht werden. Zumindest bei Computerkassen hat man hier Vorteile, da ein Softwareupdate schon ausreicht. Bei Registrierkassen könnte es schwieriger bis unmöglich werden.

Ab 2018 kann ein Mitarbeiter des Finanzamts unangekündigt zu den üblichen Öffnungszeiten ins Geschäft kommen und die Kassenführung inspizieren. Er darf Kassenbücher, Aufzeichnungen sowie relevante Organisationsunterlagen sehen und elektronische Daten über die digitale Schnittstelle prüfen und abspeichern. Auch sollte der Bediener die Programmierung der Kasse erklären können.

Wer jetzt noch nicht umgerüstet hat, für den ist es höchste Eisenbahn oder kann schon zu Spät sein. Rein schriftliche Aufzeichnungen bedeuten häufig ein Mehr an Arbeit.

 

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